Ziele und Zwecke der 1. Fortschreibung:
Im Zuge der aktuellen Klimapolitik wird der Windenergie als erneuerbare Energie eine entscheidende Rolle zugewiesen. Die Stadt Leisnig greift diesen Punkt in ihrem Klimaschutzkonzept auf und legt einen Schwerpunkt auf die Erweiterung und den Ausbau von Windenergiestandorten zur Förderung erneuerbarer Energien. Der Flächennutzungsplan weist bisher zwei Sonderbauflächen für die Nutzung von Windenergie aus. Eine Neuausweisung oder Erweiterung vorhandener Gebiete für Windenergie ist auf der derzeitigen Grundlage des Flächennutzungsplanes nicht realisierbar.
Zur Erreichung der gefassten Entwicklungsziele der Gemeinde muss das vorhandene Potenzial zum Ausbau von Windenergiestandorten anhand verfügbarer Flächen geprüft und bauleitplanerisch festgesetzt werden. Dafür ist eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Windenergie erforderlich. Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Windenergie erfolgt für das gesamte Plangebiet der Stadt Leisnig bezogen auf den Themenbereich „Windenergie“. Der Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ bezweckt die Steuerung der Windenergienutzung für Teile des Außenbereichs der Stadt Leisnig.
Mehr auf ... Stadt Leisnig - Öffentliche Bekanntmachung: Flächennutzungsplan Stadt Leisnig 1. Teilfortschreibung „Windenergie“
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